Mietwohnhäuser

Rufen Sie uns an: 03301/ 2052590

Miethausverwaltung

Wir übernehmen für Mietwohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie reine Gewerbeobjekte alle Aufgaben des kaufmännischen und technischen Gebäudemanagements.
Kaufmännische Verwaltung

  • Vertretung des Eigentümers gegenüber Mietern und sonstigen Dritten (Behörden, Handwerkern, Versicherungen, Rechtsanwälten usw.)
  • Abwicklung sämtlicher Korrespondenz mit den Mietern
  • Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen inkl. Abschluss von Verträgen mit Wartungsunternehmen, Versicherungen usw.
  • Ausarbeitung und Umsetzung von Vermietungsstrategien
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Übergabe/Abnahme bei Beginn/Beendigung des Mietverhältnisses inkl. Protokollierung /Fotos
  • Entgegennahme und Verwaltung von Sicherheitsleistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, Abrechnung der Kautionen nach Vertragsende
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • objektbezogene Buchhaltung
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen der Mieter
  • regelmäßiges Reporting, Erstellung aussagekräftiger Monats- und Jahresabschlüsse
  • regelmäßige Prüfung von Mieterhöhungspotentialen und Umsetzung der Erhöhungen
  • rechtssichere Heiz- und Betriebskostenabrechnungen sowie Optimierung der Nebenkosten
Technische Verwaltung
 
  • Sicherstellen einer ordnungsgemäßen Instandhaltung des Objekts und der Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten
  • regelmäßige Objektbegehungen und Zustandskontrollen
  • zeitnahe Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerksfirmen
  • Empfehlung von Maßnahmen zur Werterhaltung des Objektes
  • Einholen von Kostenangeboten
  • Verhandlung und Beauftragung von Handwerksfirmen
  • Überwachung von Handwerkern und Dienstleistern
  • Rechnungsprüfung, Mängelrügen sowie Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
  • ggf. Beauftragung von Sachverständigen
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten
  • Durchführung von Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr
  • Veranlassen aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Überprüfungen
  • Prüfung und Abwicklung von Versicherungsschäden
Share by: